Rangordnung
Schützen und Unteroffiziere
Schütze: Mit Eintritt in den Verein.
Fahnenjunker: Für 25 jährige Mitgliedschaft, oder mit der Wahl in den Vorstand.
Fähnrich: Für 40 jährige Mitgliedschaft, oder 4 Jahre Vorstand.
Offiziere
Leutnant: 8 Jahre Vorstand, oder mit der Wahl zum 1. Schriftührer, Kassierer, oder Sportleiter.
Oberleutnant: 12 Jahre Vorstand, 4 Jahre 1. Schriftführer, Kassierer, oder Sportleiter, oder mit der Wahl zum 2. Vorsitzenden.
Hauptmann: 16 Jahre Vorstand, 8 Jahre 1. Schriftführer, Kassierer, oder Sportleiter, oder 4 Jahre 2. Vorsitzender.
Stabsoffiziere und Majestäten
Major: 24 Jahre Vorstand, 12 Jahre 1. Schriftführer, Kassierer, oder Sportleiter, 8 Jahre 2. Vorsitzender,
oder mit der Wahl zum 1. Vorsitzenden.
Oberstleutnant: 28 Jahre Vorstand, 16 Jahre 1. Schriftführer, Kassierer, oder Sportleiter, 12 Jahre
2. Vorsitzender, oder 4 Jahre 1. Vorsitzender.
Oberst: Mehr als 32 Jahre Vorstand, 8 Jahre 1. Vorsitzender, König mit zusätzlicher silberner Krone und Kaiser mit zusätzlicher goldener Krone.
Ergänzung
Eine Beförderung ist keine Ehrung, sondern Erkennungszeichen der Dienstzeit im Verein, bzw. Vorstand. Die vorgegebenen Jahreszahlen müssen nicht aneinanderhängend sein. Beförderungen erfolgen nach dem Fall, der als erstes eintritt. Ehemalige Vorstandsmitglieder behalten ihren letzten Rang, Ausnahme sind König und Kaiser, sie tragen nach der Amtszeit, wieder den vorherigen Rang.